| Im Studium spielen Fremdsprachen eine wichtige Rolle mit zwei zentralen sehr unterschiedlichen Funktionen:
- Formaler Nachweis bestimmter Sprachkenntnisse über die Hochschulzugangsberechtigung oder andere Nachweisformen
- Praktische Kenntnisse und Kompetenzen in der Sprachpraxis z.B. zur Lektüre von fremdsprachlichen - vorrangig englischsprachigen - Texten in nahezu allen Disziplinen. Darüber hinaus Erweiterung und Ausbau der Sprachkompetenz während des Studiums. Teilweise können Sprachkurse auch im Rahmen der Allgemeinen Schlüsselqualifikationen ins Studium eingebracht werden.
1. Nachweis von Sprachkenntnissen
Für das Studium der meisten Fächer im Studienangebot der FSU werden bestimmte Sprachkenntnisse verlangt, je nach Fach in modernen Fremdsprachen und/oder in den alten Sprachen (Latein, Griechisch, Hebräisch). Diese Sprachanforderungen werden in den entsprechenden Studienordnungen (Bachelor of Arts) bzw. Studien- und Prüfungsordnungen (Lehramt Jenaer Modell) benannt.
Bitte beachten Sie, dass an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, für die Fächer Bachelor of Arts (Mehrfachstudiengang) und im Lehramt Jenaer Modell, zeitnah, zur Immatrikulation, die laut Studienordnung geforderten Sprachnachweise beim zuständigen Prüfungsamt zur Verbuchung in Friedolin einzureichen sind.
Den Link zu den zu ihrem Studiengang gehörenden Ordnungen finden Sie in unserer Datenbank:
Infolink Sprachanforderungen: www.uni-jena.de/Studienangebot.html
Vielfach können diese Sprachanforderungen über die Allgemeine Hochschulreife nachgewiesen werden.
- Nachweis moderner Fremdsprachen (1. und 2. Fremdsprache):
Eine Anrechnung der mit dem Abiturzeugnis nachgewiesenen Sprachkenntnisse ist möglich, wenn nachstehende Zeiten ausgewiesen sind:
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- Unterricht in den Klassen 5-10 (ohne Abiturprüfung)
- Unterricht in den Klassen 7-12 (ohne Abiturprüfung)
- Unterricht in den Klassen 9-12 (mit Abiturprüfung)
Falls dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, ist die Niveaustufe B 1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) durch einen "Lesetest" (Dauer 60 Minuten) am Sprachenzentrum nachzuweisen.
Infolink Nachweis moderne Fremdsprachen: Lesetest: www.uni-jena.de/Lesekompetenztest.html
- Nachweis von Lateinkenntnissen bzw. des Latinum und Nachweis von Griechischkenntnissen bzw. des Graecum
In den Studienordnungen sind verschiedene Sprachniveaus bezeichnet, die über das Abiturzeugnis nachweisbar sind:
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- Latein- bzw. Griechischgrundkenntnisse (A-Kurs)
- Latein- bzw. Griechischkenntnisse (A+F Kurs) - Gymnasium 10. Klasse
- Latinum/Graecum (A+F+L Kurs)
Falls diese Nachweise nicht erbracht werden können, ist es möglich, sie studienbegleitend zu erwerben.
Infolink Nachweis Latein: www.uni-jena.de/Latein.html
Infolink Griechisch: Institut für Altertumswissenschaften zuständig bzw. die Theologische Fakultät.
Anderswo erzielte Latein-Abschlüsse sind durch die verantwortlichen Prüfungsämter auf ihre Gleichwertigkeit zu überprüfen.
2. Erweiterung und Ausbau der Fremdsprachenkompetenz im Studium
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